Zulassung

Alle Biozidprodukte benötigen vor dem Inverkehrbringen innerhalb der EU eine Zulassung laut Biozid-Verordnung Nr. 528/2012 (BPR). Hierfür ist der Nachweis einer ausreichenden Wirksamkeit zwingend erforderlich. Für die nationale und internationale Zulassung prüfen wir die Wirksamkeit von Mitteln für die Produktarten PT 18 (Insektizide, Akarizide) und PT 19 (Repellentien und Lockmittel).

Wir stehen im engen Austausch mit Zulassungsbehörden und sind beratend in Expertengruppen zur Entwicklung zulassungsrelevanter Prüfrichtlinien tätig.

Für einige Zielorganismen sind Prüfprotokolle nur unzureichend beschrieben. In solchen Fällen entwickeln wir eigene, auf die Produktanwendung hin orientierte, effektive Prüfprotokolle nach wissenschaftlichen Kriterien. Diese können vorab bei der Zulassungsbehörde zur Prüfung auf Akzeptanz eingereicht werden.

Je nach Bedarf bieten wir mehrstufige Testverfahren von Labortests bis zu Tests unter simulierten Anwendungs– und Freilandbedingungen an. Dabei orientieren sich unsere Prüfprotokolle an den Vorgaben aktueller Richtlinien, z. B. der EU (Guidance on the BPR: Volume II Efficacy – Assessment and Evaluation (Parts B&C; DRAFT Version 6.0, August 2023; ECHA) und anderen internationalen Standards.